AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von mehrMeer Kreuzfahrten, Inhaber Philipp Benedict (nachfolgend „Reisevermittler“), im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kreuzfahrten und sonstigen touristischen Leistungen.
2. Stellung als Reisevermittler
mehrMeer Kreuzfahrten tritt ausschließlich als Reisevermittler auf. Vertragspartner der vermittelten Reiseleistungen ist ausschließlich der jeweilige Reiseveranstalter, die jeweilige Reederei oder der jeweilige Leistungsträger (nachfolgend „Reiseveranstalter“).
Der Reisevermittler wird nicht selbst Veranstalter der angebotenen Reisen.
Für die Durchführung der Reise sowie für Leistungsänderungen, Reisemängel oder Ausfälle haftet ausschließlich der jeweilige Veranstalter oder Leistungsträger.
3. Buchung und Vertragsabschluss
Der Auftrag zur Vermittlung einer Reiseleistung kann über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über soziale Medien erfolgen.
Mit einer Anfrage beauftragt der Kunde den Reisevermittler zunächst mit der Erstellung eines unverbindlichen Angebots. Sämtliche Angebote sind hinsichtlich Preis und Verfügbarkeit freibleibend.
Die Preisgestaltung erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger.
Ein verbindlicher Reisevertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande und wird erst mit entsprechender Buchungsbestätigung wirksam.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Veranstalter werden dem Kunden vor Buchungsabschluss zur Verfügung gestellt und sind auch im Namen aller Mitreisenden zu bestätigen.
Es obliegt den Reiseteilnehmern, sich eigenständig über alle für den Reisevertrag relevanten Umstände zu informieren, soweit diese über die vom Reisevermittler bereitgestellten Informationen hinausgehen.
Die vertragliche Pflicht vom Reisevermittler ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Reiseleistung bzw. der einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflicht, sondern ist Pflicht des vermittelten Reiseveranstalters.
4. Zahlung
Zahlungsaufforderungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung des jeweiligen Veranstalters.
Werden hier etwaige Gebühren für einzelne Zahlungsformen vom Veranstalter erhoben, liegt die Verantwortung – u.a. bezüglich der Rechtmäßigkeit dieser – ausschließlich beim Veranstalter.
Die Zahlung erfolgt je nach Veranstalter direkt an den Veranstalter (Direktinkasso), je nach Reiseveranstalter per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte.
Die fristgerechte Zahlung ist Voraussetzung für die rechtzeitige Bereitstellung der Reiseunterlagen.
Erklärt der Reiseveranstalter, dass er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann oder will, besteht keinerlei Schadenersatzanspruch des Kunden gegen den Reisevermittler.
5. Reiseunterlagen und Check-in
Bei Kreuzfahrten ist der Kunde verpflichtet, den erforderlichen Check-in eigenständig on- oder offline vorzunehmen.
Die Reiseunterlagen werden nach vollständiger Zahlung in der Regel ca. 10 Tage vor Einschiffung in der Regel per E-Mail oder per Post durch den Veranstalter oder über den Reisevermittler bereitgestellt.
Der Reisevermittler übernimmt weder das Ausfüllen von Reisemanifesten noch das Vervollständigen von gesundheitsbezogenen Formularen oder sonstigen Check-in-Unterlagen.
Die ausgefüllten Unterlagen (inkl. der persönlichen Daten) sind dann vom Kunden direkt an die Reederei/den Veranstalter zu geben. Der Reisevermittler erlangt somit keine Kenntnis besonders vertraulicher Daten des Kunden (z.B. Gesundheitsdaten)
Sollten Reiseunterlagen nicht rechtzeitig eingehen, ist der Reisevermittler unverzüglich zu informieren.
6. Rücktritt, Umbuchung und Änderungen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Die Bedingungen und Kosten für Stornierungen, Umbuchungen oder Änderungen richten sich ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Umbuchungen können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein und sind häufig nur durch Stornierung und anschließende Neubuchung möglich.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Werden einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch genommen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.
Der Abschluss einer Reiseversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
8. Reiseversicherungen
Reiseversicherungen sind nicht Bestandteil der vermittelten Reiseleistung.
Der Reisevermittler empfiehlt insbesondere den Abschluss einer:
– Reiserücktrittskostenversicherung
– Reiseabbruchversicherung
– Auslandskrankenversicherung
Ein Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Versicherungsanbieter zustande. Es gelten die AGB und die jeweiligen Produktinformationen des Versicherers.
9. Pass-, Visa-, Gesundheits- und Einreisebestimmungen
Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche für die Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Hierzu zählen insbesondere:
– gültige Reisedokumente
– Visa
– Impf- und Gesundheitsbestimmungen
– Zoll- und Einreisevorschriften
Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung entsprechender Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden.
Der Reisevermittler informiert nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Haftung für die Aktualität oder Vollständigkeit entsprechender Informationen. Der Reisevermittler weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahegelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Ausführliche und tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Auswärtigen Amtes oder der Seite des jeweiligen Außenministeriums des Heimatlandes des Kunden.
10. Bonus-, Cashback- und Bordguthabenaktionen
10.1 Allgemeines
Der Reisevermittler kann im Rahmen von Vertriebs- oder Marketingaktionen freiwillige Zusatzleistungen wie Cashback, Bordguthaben, Gutscheine oder sonstige Boni gewähren.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung solcher Leistungen besteht nicht. Der Reisevermittler behält sich vor, Aktionen jederzeit anzupassen, einzuschränken oder einzustellen.
10.2 Freiwilligkeit der Leistungen
Bonusleistungen erfolgen freiwillig und ausschließlich nach Maßgabe der jeweils veröffentlichten oder individuell kommunizierten Aktionsbedingungen.
Die Gewährung erfolgt nur, soweit dies mit den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. der jeweiligen Reederei vereinbar ist.
10.3 Auszahlung und Fälligkeit
Sofern Bonusleistungen in Form einer Auszahlung gewährt werden, erfolgt diese frühestens nach tatsächlichem Reiseantritt der gebuchten Reise.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Reiseantritt auf das vom Kunden angegebene Bankkonto.
Eine Auszahlung vor Reisebeginn ist ausgeschlossen.
Dem Reisevermittler ist bereits bei Buchung einer Reise (im Rahmen des Beratungs- bzw. des Reiseanmeldungs-/Buchungsprozesses) die Bankverbindung zur Überweisung der Bonusleistungen zu benennen. Wird dem Reisevermittler die Bankverbindung hier bereits nicht benannt, verfällt der Anspruch des Kunden auf Auszahlung der Bonusleistungen. Gleiches gilt, sofern der Kunde zwischen Buchung und Reiseantritt seine Bankverbindung ändert und dies dem Reisevermittler von selbst nicht mitteilt und deshalb z.B. bei Auszahlung der Bonusleistung eine Rücküberweisung stattfindet.
10.4 Berechnungsgrundlage
Maßgeblich für die Berechnung von Cashback-, Bonus- oder Bordguthabenleistungen ist grundsätzlich der reine Kreuzfahrt- bzw. Reisepreis nach Abzug sämtlicher Rabatte, Gutscheine oder Preisnachlässe.
Nicht berücksichtigt werden insbesondere:
– Steuern und Gebühren
– Trinkgelder
– Versicherungen
– Zusatzleistungen
– Getränkepakete
– Ausflüge
– Internetpakete
– Wellnessleistungen
– nachträgliche Erweiterungen oder Upgrades
10.5 Unterschiedliche Aktionen
Die Höhe möglicher Bonusleistungen kann abhängig sein von:
– Veranstalter oder Reederei
– Tarif oder Aktionszeitraum
– Buchungsweg (online/offline)
– Inanspruchnahme von Beratungsleistungen
– Vertriebsaktionen oder Sonderaktionen
10.6 Abhängigkeit von Provisionen
Die Gewährung von Bonusleistungen setzt voraus, dass dem Reisevermittler für die jeweilige Buchung eine Provision durch den jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger zusteht.
Entfällt der Provisionsanspruch, entfällt ebenfalls ein Anspruch auf entsprechende Bonusleistungen.
10.7 Ausschluss bei Stornierung oder Änderungen
Im Falle einer:
– Stornierung
– Umbuchung
– Vertragsänderung
– Reiseänderung
– Nichtantritt der Reise
entfällt ein Anspruch auf Cashback-, Bonus- oder Bordguthabenleistungen vollständig.
10.8 Nachträgliche Änderungen
Der Reisevermittler behält sich vor, Bonusleistungen ganz oder teilweise entfallen zu lassen, sofern nachträgliche Änderungen der Buchung mit erheblichem administrativem Mehraufwand verbunden sind.
Dies gilt insbesondere bei:
– Änderungen der Kabinenkategorie
– Änderungen des Reisezeitraums
– Änderungen der Teilnehmerzahl
– nachträglicher Einlösung von Gutscheinen
– Sonderwünschen nach Buchungsabschluss
10.9 Zahlungsstörungen
Kommt es zu Zahlungsrückständen, Rücklastschriften oder sonstigen vom Kunden zu vertretenden Zahlungsstörungen, kann der Anspruch auf Bonusleistungen vollständig entfallen.
10.10 Veranstalterseitige Bonusprogramme
Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Bordguthaben oder Bonusprogramme der jeweiligen Reiseveranstalter oder Reedereien selbst.
Diese richten sich ausschließlich nach deren jeweiligen Bedingungen.
10.11 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, dem Reisevermittler alle für die Auszahlung erforderlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen, insbesondere eine gültige Bankverbindung.
Fehlerhafte oder verspätete Angaben können zum Verlust des Anspruchs führen.
10.12 Gutscheine
Unentgeltlich gewährte Gutscheine oder Aktionscodes sind nicht übertragbar und nicht auszahlbar.
Im Falle einer Stornierung oder Umbuchung verfallen diese ersatzlos.
10.13. Übernahme von Buchungen
Übernahme von Buchungen auf Schiffen (direkt bei der Reederei/beim Veranstalter; z.B. während einer Kreuzfahrt) oder bei Reedereien/Veranstaltern direkt: Wird die Agenturnummer des Reisevermittlers bei bzw. vor der Buchung an Bord oder bei Kontaktaufnahme mit der Reederei/dem Veranstalter angegeben und die optionierte/gebuchte Reise der Agenturnummer des Reisevermittlers erfolgreich (nur bei Provisionszahlung durch die Reederei/den Veranstalter an uns) zugeordnet, gewähren wir entsprechendes Bordguthaben (analog einer Buchung direkt über/bei uns). Für diese Buchungen gelten auch alle anderen oben genannten Bedingungen für die Bonusleistungen. Die gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der Beratung (z.B. Bereitstellung vorvertraglicher Informationen, etc.) liegen in diesem Falle aber weiterhin bei der Reiseberatung(sstelle) des jeweiligen Veranstalters.
11. Empfehlungsprogramm
11.1 Allgemeines
Der Reisevermittler kann im Rahmen freiwilliger Marketingaktionen ein Kunden-werben-Kunden-Programm anbieten.
Die Gewährung etwaiger Empfehlungsprämien erfolgt ausschließlich freiwillig, soweit dies rechtlich zulässig ist und nicht gegen Bedingungen, Vertriebsrichtlinien oder Provisionsbestimmungen der jeweiligen Reiseveranstalter, Reedereien oder Leistungsträger verstößt.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Gewährung von Empfehlungsprämien besteht nicht.
11.2 Voraussetzungen für eine Empfehlung
Eine Empfehlung wird ausschließlich berücksichtigt, wenn:
– es sich um einen tatsächlichen Neukunden handelt,
– der Neukunde den werbenden Bestandskunden bereits bei der Buchung ausdrücklich unter Angabe von Name und Anschrift benennt,
– die vermittelte Reise vollständig durchgeführt wird,
– die Buchung provisionsberechtigt ist,
– keine Stornierung oder Rückabwicklung erfolgt.
Nachträgliche Zuordnungen von Empfehlungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
11.3 Empfehlungsprämie / Aktionsgutschein
Nach erfolgreicher Durchführung der Reise des Neukunden kann dem werbenden Bestandskunden ein freiwilliger Aktionsgutschein bzw. Empfehlungsbonus gewährt werden.
Die Höhe möglicher Aktionsgutscheine richtet sich nach den jeweils gültigen Aktionsbedingungen.
Beispielsweise können folgende freiwillige Empfehlungsboni gewährt werden:
– ab 3.000 € Kabinenpreis: 50 € Aktionsgutschein
– ab 5.000 € Kabinenpreis: 100 € Aktionsgutschein
Die genannten Beträge stellen freiwillige Aktionswerte dar und begründen keinen dauerhaften Anspruch.
11.4 Einlösung des Empfehlungsbonus
Ein gewährter Aktionsgutschein kann ausschließlich im Rahmen einer zukünftigen Neubuchung über den Reisevermittler eingelöst werden.
Die Einlösung erfolgt nicht als Sofortauszahlung, sondern ausschließlich in Form eines freiwilligen Cashback-/Bonusvorteils auf eine zukünftige Reisebuchung.
Die Auszahlung bzw. Verrechnung erfolgt erst nach vollständiger Durchführung der anschließend gebuchten Reise.
11.5 Ausschluss und Verfall
Der Anspruch auf Empfehlungsboni oder Aktionsgutscheine entfällt insbesondere bei:
– Stornierungen,
– Umbuchungen,
– Nichtantritt der Reise,
– Provisionswegfall,
– Verstößen gegen Veranstalterbedingungen,
– missbräuchlicher Nutzung,
– unvollständigen oder fehlerhaften Angaben.
Der Reisevermittler behält sich vor, Empfehlungsaktionen jederzeit anzupassen, einzuschränken oder einzustellen.
12. Haftung
Der Reisevermittler haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Reisevermittler auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die vermittelte Reiseleistung zu besorgen, sich zu diesem Zweck um den Vertragsabschluss zu bemühen, die erforderlichen Beratungen und Informationen zu geben und den Hauptvertrag ordnungsgemäß abzuwickeln.
Die Haftung für Schäden aus der Durchführung der Reise selbst ist ausgeschlossen, da diese ausschließlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers liegen. Für Schäden, die dem Kunden während der Reise entstehen, haftet der Reisevermittler nicht.
Die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit ist beschränkt auf den Wert der gebuchten Reise, jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden. Der Reisevermittler haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
13. Streitbeilegung
Der Reisevermittler ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle oder an einer alternativer Streitbeilegung teilzunehmen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Streitigkeiten kann der Reisevermittler nur an seinem Sitz verklagt werden. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Reisenden/Anmelder ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage des Reisevermittlers richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Personen, die nach Abschluss des Vermittlungsvertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In all diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.